Deklaration der Tierrechte

1. Das Recht auf Leben

Das Leben der Tiere steht unter besonderem staatlichem Schutz. Sie dürfen nicht getötet werden, außer in streng festgelegten Situationen wie zum Beispiel in Notwehr.

2. Der Schutz der individuellen Freiheit.

Tiere dürfen nicht willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden; falls sie sich in Gefangenschaft befinden sollten, haben sie das Recht auf sofortige Freilassung. Die Inhaftierung ist nur erlaubt, wenn sie zu ihrem eigenen Wohl ist, weil eine Rückführung in die Freiheit nicht möglich ist, oder wenn es notwendig wird, um die Allgemeinheit zu schützen. Den Tieren ist dabei größtmöglicher Freiraum zu schaffen, um die Entbehrungen der Gefangenschaft möglichst gering zu halten.

3. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit

Einem Tier böswillig oder für einen angeblichen Nutzen anderer ernsthafte Schmerzen, Schäden und Leiden zuzufügen, gilt als Folter und ist unrecht.

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